Wir berichteten bereits mehrfach über die geplante Punktereform. Jetzt stehen die Änderungen fest. Die Punktereform soll voraussichtlich ab Mai 2014 in Kraft treten.
Nachfolgend gibt´s eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen:
- weniger Kategorien: nur noch 3 Punktekategorien, 1-3 Punkte, statt bisher 1 – 7 Punkte
- Entzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten; aktuell liegt die Grenze bei 18 Punkten
- “Entrümpelung”: nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden, sollen mit Punkten geahndet werden
- freiwilliges Fahreignungsseminar möglich beim Punktestand von 1-5. Es kann aber lediglich ein Punkt innerhalb fünf Jahren abgebaut werden. Nach -noch- aktuellem Recht können noch freiwillig zwischen zwei und vier Punkten abgebaut werden. Es war sogar ein Abbau von bis zu sechs Punkten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren möglich. Näheres dazu hier und hier.
- erst ab € 60,00 Bußgeld gibt´s Punkte – bisher lag die Grenze bei € 40,00
- die Tilgungsfrist erhöht sich bei Ordnungswidrigkeiten von 2 auf 2,5 Jahre (schwere Verstöße) und sogar auf 5 Jahre (besonders schwere Verstöße)
- die Tilgungsfrist bei Straftaten beträgt zwischen 5-10 Jahren
- keine Verlängerung der Tilgungsfrist mehr bei wiederholten Verstößen; jeder Verstoß soll einzeln verjähren
- die Überliegefrist bleibt bei einem Jahr
Quelle; Pressemeldung BMVBS Nr. 144/2013 v. 05.07.2013; BMVBS