Die bange Frage in der motorisierten Bevölkerung: Wie werden meine “Alt- bzw. Bestandspunkte” umgerechnet zum 01. Mai 2014?
Das -noch- aktuelle Punktesystem (Verkehrszentralregjster; abgek. “VZR”) kannte Eintragungen von 1-18 Punkten, je nach Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat. Nachdem in der Reform zum Fahrerlaubnisregister (FAER) die Obergrenze für den Entzug der Fahrerlaubnis auf 8 Punkte herabgesetzt wird, stellte sich die Frage der Umrechnung des bestehenden Punktekonten.
Die Umrechnung wird so erfolgen:
Punkte bis 30.04.2014 (VZR) |
Punkte ab 01.05.2014 (FAER) |
1-3 | 1 |
4-5 | 2 |
6-7 | 3 |
8-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
18 | 8 |
Und jetzt noch eine gute Nachricht: Verkehrsverstöße, die nach neuem Recht nicht mehr “bepunktet” werden, wie z.B. unrechtmäßiges Befahren einer Umweltzone oder ein fehlendes Kennzeichen, werden gelöscht.
Hier geht´s zu der Auflistung der ab 01.05.2014 mit Punkten bedachten Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten ( Anlage 13 zu § 40 FeV).
Ein Kommentar
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