Je nach Akoholisierung wird unterschieden zwischen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten: Teil 1: Alkohol am Steuer als Verkehrsordnungswidrigkeit Ab 0,5 ‰ oder Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,25 mg/l oder mehr drohen Bußgelder von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate Gemessen wird mit dem Gerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, welches Mehr lesen »
