Wir berichteten bereits über Verfahren des Amtsgerichts Gießen (AZ: 5214 OWI – 104 Js 30766/09), welches mit einem Freispruch endete. Das Amtsgerichts Zerbst hat mit Beschluss vom 17. Mai 2010 (AZ 8 Owi 128/10) betreffend Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät ESO ES 3.0 das Verfahren eingestellt. Grund: Zum Zeitpunkt der Messung wurde das Geschwindigkeitsmessgerät mit einer veralteten Software (Version 1.001) betrieben und somit waren die Messungen nicht verwertbar. Mehr lesen »